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Brillenversicherung Eine beschädigte Brillenfassung, ein zerbrochenes Glas oder der Verlust der Brille – all das wird mit unserer Brillenversicherung abgesichert. Tritt dann ein solcher Fall ein, kommen Sie mit Ihrem Versicherungsschein zu uns und wir prüfen den Schaden. Gegebenenfalls reparieren wir Ihnen die Brille direkt bei uns – bei irreparablen Beschädigungen oder Verlust erhalten Sie in kürzester Zeit gleichwertigen Ersatz. Ihre Brillen ist damit zwölf Monate lang gegen die oben genannten Schäden abgesichert. Dabei gilt – wie bei den meisten Versicherungen üblich – eine Selbstbeteiligung in Höhe von 40 Prozent des Brillen-Neuwertes, in die jedoch augenärztliche Rezepte mit eingerechnet werden können. Mit unserer Brillenversicherung können Sie also den Wert, den eine Brille darstellt, gegen eventuelle Schadensfälle absichern – schnell und ohne großen Aufwand.
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Stand: 30/06/11 Impressum Erste Ausgabe: 01.02.2001 |
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